Covid News

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
anhand der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 (§13) gilt ab sofort Folgendes:
- Grundsätzlich ist Sport untersagt (Ausnahmen sind: Dienstsport, Rehasport nur mit Rezept, Berufssport, Leistungssport, Nachwuchssport, Schwimmkurse, sportwissenschaftliche Studiengänge, sowie vertiefte sportliche Ausbildung – laut §13, Abs. 2 der SächsCoronaNotVO) ,
ABER:
- Sport für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist erlaubt
- Für die ÜL gilt die (3G-Regelung)
- Eltern dürfen nicht dabei sein
- Sitzungen und Gremien (z.B. Vorstandsitzung, Mitgliederversammlung etc.) sind untersagt (§6, Abs. 2 der SächsCoronaNotVO) MIT AUSNAHME von:
- zwingend gesetzlich vorgeschriebenen Sitzungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online durchgeführt werden können
- hier gilt die „3G-Regelung“
- Außerschulische Bildung ist untersagt (§15, Abs. 1 der SächsCoronaNotVO)
Die Kontakterfassung ist nach wie vor einzuhalten und durchzuführen (§2, Abs. 1, 2 der SächsCoronaNotVO).
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in den FAQs des Landessportbundes Sachsen.